KO-Tropfen rezeptfrei bestellen
In unserem gut sortierten Shop können Sie auch Produkte aus der Gruppe der sogenannten KO-Tropfen rezeptfrei kaufen. Zu dieser Gruppe gehören über 100 Substanzen, die in der Medizin als Arzneimittel gute Dienste leisten. Wer sie als Medikament verwendet, muss sich keine Sorgen machen. Es ist jedoch strafbar, andere Menschen damit zu betäuben.
Warum sind KO-Tropfen rezeptfrei erhältlich?
Produkte, die auch als K.O.-Tropfen bekannt sind, sind verschiedene Schmerzmittel, Beruhigungsmittel und Schlafmittel wie zum Beispiel Tilidin, Diazepamtropfen oder Ketamin. Da sie alle flüssig sind, können sie zumindest theoretisch heimlich über ein Getränk oder eine Speise verabreicht werden, um das Opfer willens- und wehrlos zu machen. In Medienberichten ist gelegentlich von sexuellen Übergriffen in diesem Zusammenhang die Rede. Aus der britischen Presse stammen die Begriffe „date rape drug“ (Vergewaltigungsdroge) und „predator drug“ (Räuberdroge). Über die Zahl der Straftaten (mit und ohne sexuelles Motiv) im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen besteht jedoch kein Konsens. Einige Autoren sehen Anlass zu ernster Besorgnis, während andere das Thema als „urban legend“ abtun.
Alle Kundinnen und Kunden, die in unserem Shop KO-Tropfen rezeptfrei bestellen, werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Produkte nur zu legalen Zwecken verwendet werden dürfen. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Vor allem dürfen sie nicht ohne Wissen einer anderen Person verabreicht werden, da bereits der Versuch eine Straftat darstellt. Wir raten auch davon ab, diese Produkte als Drogen zu verwenden.
Eine zu hohe Dosis kann zur Bewusstlosigkeit führen. Außerdem verursachen viele dieser Mittel eine Amnesie. Das bedeutet, dass man sich am nächsten Tag an nichts mehr erinnern kann. Außerdem verstärkt Alkohol die Wirkung. Bitte beachten Sie, dass alle diese Medikamente auch andere Nebenwirkungen haben. Das gilt auch, wenn man sie legal einnimmt. Deshalb immer den Beipackzettel lesen. So lassen sich viele Probleme vermeiden. Sollten dennoch Nebenwirkungen auftreten, zögern Sie nicht, einen Arzt aufzusuchen. Bei Ohnmacht ist ärztliche Hilfe ohnehin Pflicht. In einem solchen Fall ist es wichtig, bei der betroffenen Person zu bleiben, bis Hilfe eintrifft.
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